Teilnahmebedingungen & Spielregeln

Offizielle Regeln und Teilnahmebedingungen zum virtuellen Börsenspiel. Die Abschnitte können einzeln auf- und zugeklappt werden, um die gewünschten Informationen direkt einzusehen.

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Das virtuelle Börsenspiel wird veranstaltet von:

Ringier AG, Flurstrasse 55, 8048 Zürich, Schweiz (im Folgenden «Veranstalter» oder «Ringier» genannt).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die bei der Anmeldung mindestens 18 Jahre alt sind.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Personen, die automatisierte Systeme oder Mehrfachkonten verwenden

Der Veranstalter ist berechtigt, von den Teilnehmenden jederzeit einen Nachweis der Teilnahmeberechtigung zu verlangen und Teilnehmende bei fehlendem Nachweis auszuschliessen.

3. Anmeldung und Spielablauf

Die Teilnahme erfolgt durch die Registrierung auf https://boersenspiel.cash.ch/ mit einer gültigen E-Mail-Adresse. Alle Teilnehmenden erhalten ein virtuelles Startkapital (z. B. 100’000 Franken) zum Handel mit simulierten Finanzinstrumenten.

Spielparameter (werden spezifisch in der Spielbeschreibung geregelt):

  • Handelszeitraum: 8 Wochen
  • Handelsuniversum: Aktien, ETFs & Fonds, Kryptowährungen, Rohstoffe, Derivate
  • Realtime-Simulation ohne echtes Geld

Die Wertentwicklung des virtuellen Portfolios entscheidet über die Ranglistenplatzierung.

Pro Person ist nur eine Registrierung zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei fehlerhaften oder unvollständigen Registrierungen auszuschliessen.

4. Preise und Gewinnermittlung

Der Gesamtsieg im Börsenspiel geht an die Person, deren Depot am Ende des letzten Spieltages den höchsten absoluten Wert aufweist. Die bestplatzierte teilnehmende Person erhält am Ende des Spiels den auf der Spielseite beschriebenen Preis. Die Gewinnerperson wird per E-Mail benachrichtigt. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch und der Preis geht an die nächstplatzierte teilnehmende Person über.

Die Registrierung für das Börsenspiel, das Erstellen eines Portfolios sowie das Durchführen von mindestens fünf Trades müssen bis zum 25.03.2026 erfolgt sein, um für den Hauptpreis teilnahmeberechtigt zu sein.

Falls zwei oder mehr Spieler nach Spielende denselben Depotwert aufweisen, wird der Gewinner per Losentscheid ermittelt.

Preisgeld, Gewinnermittlung und bankregulatorische Voraussetzung

  • Der Hauptpreis hat einen Gesamtwert von 10’000 Franken (Brutto). Da der Gewinn der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt, zieht Ringier 35% (3'500 Franken) direkt ab und führt diese an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. Der effektiv zur Auszahlung oder Gutschrift gelangende Nettobetrag beträgt 6'500 Franken. Ringier stellt dem Gewinner eine offizielle Steuerbescheinigung über 3'500 Franken aus, mit welcher der Gewinner diesen Betrag über seine persönliche Steuererklärung zurückfordern bzw. anrechnen lassen kann.
  • Der Gewinner hat die Wahl, den Nettobetrag von 6'500 Franken entweder als Gutschrift auf ein (neu zu eröffnendes oder bestehendes) Trading-Konto bei der bank zweiplus ag oder per Überweisung auf ein anderes auf seinen Namen lautendes Bankkonto bei einer Schweizer Bank zu erhalten. Die Eröffnung eines Kontos bei der bank zweiplus ag ist für den Erhalt des Gewinns optional.
  • Die Kontoeröffnung (sofern gewählt) unterliegt ausschliesslich der gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben von der bank zweiplus ag, insbesondere den Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung sowie den KYC- (Know Your Customer) und FINMA-rechtlichen Anforderungen.
  • Die bank zweiplus ist jederzeit berechtigt, eine Kontoeröffnung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder abzubrechen, sofern regulatorische, rechtliche, reputationsbezogene oder interne Compliance-Gründe dies erfordern.
  • Wird der Gewinner des Börsenspiels von der Bank nicht als Kunde akzeptiert oder erfüllt er die regulatorischen Voraussetzungen nicht, wird der Nettogewinn von 6'500 Franken auf ein vom Gewinner zu nennendes anderes privates Bankkonto in der Schweiz überwiesen.

Ausschlussgründe:

Folgende Gründe führen zum Ausschluss von einer Berechtigung auf einen Preis/Gewinn:

  • Manipulation oder technische Beeinflussung des Spiels
  • Missbrauch mehrerer Konten (nur ein Account pro Person erlaubt)
  • Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen
  • Die teilnehmende Person ist Mitarbeiter von der Ringier AG
  • Die teilnehmende Person ist Mitarbeiter von der bank zweiplus ag

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Börsenspiel das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Ringier AG überprüft anhand der im Spiel gemeldeten Daten die Identität des Gewinners und wird erst danach den Gewinnanspruch endgültig bestätigen. Sofern die Identität nicht mit den Anmeldedaten übereinstimmt, besteht keine Gewinnberechtigung und die Person wird disqualifiziert.

Um gewinnberechtigt zu sein, müssen Teilnehmende vor der Aufgabe der ersten Order ihren vollständigen Namen sowie ihre Anschrift im Profil vervollständigen.

Die Teilnehmenden müssen für den Fall des Gewinns der Ringier AG nachweisen, dass sie über einen Personalausweis oder Reisepass eines Europäischen Mitgliedsstaates oder der Schweiz sowie über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen.

Die Preise sind nicht übertragbar und werden nicht in bar ausbezahlt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Preise durch gleichwertige oder höherwertige Preise zu ersetzen.

Bei Bargewinnen und Wertgutscheinen ab 1‘101.00 Franken zieht der Veranstalter 35% des Gewinns (Verrechnungssteuer) vor Überweisung an den Gewinner ab. Der Gewinner erhält vom Gewinnspielbetreiber eine Bescheinigung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer, welche der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden muss. Der Gewinner ist verpflichtet Gewinne ab 1‘101.00 Franken in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.

Bei Naturalgewinnen (wie Sachgutscheine, Autos, etc.) ab 1‘101.00 Franken muss der Gewinner dem Veranstalter eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche er auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis dem Gewinner nicht ausgehändigt werden. Wird die Wohnsitzbestätigung nicht innert Frist (maximal innert 10 Arbeitstagen) vorgelegt, verfällt der Gewinn ohne Ersatzanspruch. Der Gewinner ist verpflichtet, Naturalgewinne ab 1‘101.00 Franken in seiner persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.

5. Datenschutz

Die bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten umfassen insbesondere Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnadresse.

  • Verwendung der E-Mail-Adresse: Diese wird ausschliesslich für die Durchführung des Börsenspiels (z. B. Login-Prozess) sowie für die Bekanntgabe von Gewinnen verwendet.
  • Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Ringier ihre Registrierungsdaten (Name, Wohnadresse) zu Marketing- und Kundenakquisitionszwecken an den Hauptsponsor (bank zweiplus ag) weitergibt. Die Bank ist für die weitere Bearbeitung dieser Daten als eigenständige Verantwortliche zuständig. Eine Abmeldung von diesen Marketing-Informationen ist jederzeit direkt bei der Bank möglich.
  • Preisabwicklung: Für die Zustellung von Gewinnen können zusätzliche Kontaktdaten der Gewinner erforderlich sein, die nur zu diesem Zweck verarbeitet werden.
  • Datenschutzerklärung: Ergänzend gelten die Bestimmungen der vollständigen Datenschutzerklärung, welche hier zu finden sind.
6. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle der Handelsplattform oder Verzögerungen bei der Datenübertragung.

Jegliche Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die aus der Teilnahme am Börsenspiel entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz nehmen zur Kenntnis, dass die Informationen, welche sie im Rahmen des cash Börsenspiels erhalten, nur im Zusammenhang mit dem Börsenspiel verwendet werden dürfen. Die Informationen dürfen unter keinen Umständen als Angebot, das auf den Erwerb oder die Veräusserung eines Finanzinstruments abzielt und/oder als persönliche Beratung, sei es Transaktions- oder Portfolio bezogen, angesehen werden.

Die Ringier AG haftet nicht für etwaige Computer-, Software-, Internet-, Telefon-, Hardware- oder sonstige technische Probleme sowie sonstige Abweichungen, die beim Teilnehmenden während des Börsenspiels im Zusammenhang mit der Teilnahme am Börsenspiel auftreten. Ausgenommen davon ist die Haftung der Ringier AG für ihr eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln und das ihrer Erfüllungsgehilfen.

Zudem übernimmt die Ringier AG keine Haftung für Störungen und Unterbrechungen von Datenkommunikationsverbindungen, Datenübertragungsfehler und Störungen des Transaktionssystems, die das Ergebnis des Börsenspiels beeinflussen könnten.

Die Ringier AG haftet nicht für Änderungen der Angaben der Teilnehmenden, die die Übergabe des Gewinns unmöglich machen.

Die Ringier AG ist berechtigt, das Börsenspiel jederzeit zu unterbrechen, anzupassen oder vorzeitig zu beenden. Ansprüche der Teilnehmenden wegen technischer Störungen, Unterbrechungen, fehlerhafter Daten, verspäteter Auswertungen oder abgesagter bzw. verkürzter Spielphasen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung der Ringier AG für Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7. Änderungen und Beendigung

Die Ringier AG ist berechtigt, das Börsenspiel jederzeit und ohne zwingenden Grund zu beenden. Dies gilt insbesondere im Falle von höherer Gewalt sowie falls das Börsenspiel aus sonstigen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. weiter fortgeführt werden kann. Eine etwaige vorzeitige Beendigung des Börsenspiels wird auf der Homepage des Börsenspiels bekannt gegeben. Im Falle der vorzeitigen Beendigung werden ausschliesslich die Gewinne vergeben, für welche die Gewinnvoraussetzungen bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung eingetreten sind. Die weiteren Wochengewinne und der Hauptgewinn werden dann nicht mehr vergeben.

Die Ringier AG behält sich das Recht vor, die Spielregeln und Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, wenn dringende Gründe (z. B. Täuschungsversuche etc.) dazu Veranlassung geben sollten. Die Änderungen werden auf der offiziellen Spielseite veröffentlicht und sind mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für alle Teilnehmenden verbindlich. Ursprüngliche anders lautende Regelungen sind damit ersetzt und werden unwirksam. Die Teilnehmenden haben in einem solchen Fall keinen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer aktuellen Ränge in der entsprechenden Gewinnerliste.

8. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.

Im Übrigen gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von Ringier Medien Schweiz, welche hier abrufbar sind. Im Fall von Widersprüchen gehen die cash.ch Börsenspiel Teilnahmebedingungen vor.

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Spielregeln

1. Zeitplan
  • Anmeldung/Trainingsphase: ab dem 11. Februar 2026 möglich
  • Depot-Freischaltung und erste Orderaufgabe: 25. Februar 2026 um 00:00 Uhr
  • Erster Spieltag: 25. Februar 2026
  • Letzter Spieltag: 22. April 2026

Ringier behält sich als Veranstalterin des cash.ch Börsenspiels das Recht vor, den Zeitplan jederzeit anzupassen oder das Börsenspiel ganz oder teilweise abzusagen.

2. Spielziel

Das cash.ch Börsenspiel richtet sich sowohl an erfahrene Trader als auch an Einsteiger. Durch seinen edukativen Ansatz vermittelt es auf spielerische Weise Wissen, praktische Trading-Erfahrung und nützliche Tipps. Erfahrene Teilnehmende erhalten vertiefte Einblicke, um ihre Handelsstrategien weiterzuentwickeln und langfristig erfolgreich zu agieren. Börsenneulinge lernen die Grundlagen des Finanzmarkts kennen und bauen Schritt für Schritt das nötige Wissen auf, um fundierte Anlage-, Finanz- und Trading-Entscheidungen treffen zu können.

Ziel des Börsenspiels ist es, das virtuelle Startkapital von 100’000 Franken durch geschickte Kauf- und Verkaufsentscheidungen möglichst stark zu vermehren. Gewinner ist, wer am Ende des Spielzeitraums den höchsten Depotwert erreicht – ggf. unter Einhaltung bestimmter Teilnahmebedingungen wie Mindestanzahl an Trades.

Das Börsenspiel dient ausschliesslich zu Informations- und Unterhaltungszwecken. Es werden weder Anlageempfehlungen noch Finanzdienstleistungen im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) erbracht. Reale Gewinne oder Verluste sind ausgeschlossen.

3. Das Börsenspiel

Der Einstieg und die Teilnahme am Spiel sind jederzeit während der Laufzeit möglich.

Eine Anmeldefrist für die Erlangung der Gewinnberechtigung in der jeweiligen Spielrunde gibt es nicht.

Im Börsenspiel steht allen Teilnehmenden ein virtuelles Portfolio mit einem Startkapital von 100’000 Schweizer Franken zur Verfügung. Alle Teilnehmenden starten mit nur einem virtuellen Portfolio und dem virtuellen Startkapital.

Das Spiel ist rein fiktiv. Es werden keine echten Finanztransaktionen durchgeführt.

4. Anmeldung

Bei der Anmeldung zum Börsenspiel wählen die Teilnehmenden einen individuellen Benutzernamen sowie ein Passwort. Ringier behält sich das Recht vor, Benutzernamen abzulehnen oder nachträglich zu löschen, insbesondere wenn diese beleidigend sind oder rassistische Inhalte nahelegen. Mit Benutzername und Passwort können sich die Spielenden jederzeit ins Spiel einloggen. Bitte beachten Sie: Pro Teilnehmende Person ist nur ein Benutzername zulässig.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, bei der Anmeldung ausschliesslich wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen. Ringier ist berechtigt, Accounts mit falschen oder unvollständigen Angaben jederzeit zu sperren oder zu löschen.

5. Spielverlauf

5.1. Dauer des Spiels

Das Spiel beginnt am 25. Februar 2026 um 00:00 Uhr MEZ und endet am 22. April 2026 um 10:00 Uhr MEZ.

5.2. Spielkapital

Alle Teilnehmenden erhalten zu Beginn ein virtuelles Startkapital von 100’000 Franken.

Das Spiel ist rein virtuell; es werden keine echten finanziellen Transaktionen durchgeführt.

5.3. Handelsinstrumente

Es können ausgewählte Aktien, ETFs & Fonds, Rohstoffe, Kryptowährungen und ausgewählte Derivate gehandelt werden.

Gehandelt wird auf Basis von verzögerten Kursdaten (z. B. 15 Minuten), die vom System bereitgestellt werden.

Ringier behält sich das Recht vor, die handelbaren Instrumente jederzeit anzupassen oder einzuschränken.

5.4. Transaktionsgebühren

Für jeden ausgeführten Auftrag werden fiktive Gebühren vom virtuellen Bargeldbestand abgezogen. Dieser fiktive Gebührensatz beträgt pauschal 29.00 Franken pro Auftrag. Ringier kann die Höhe der fiktiven Gebühren während der Spielzeit anpassen; eine Anpassung wird den Teilnehmern vorgängig auf der Spielseite bekanntgegeben

6. Handelsregeln

6.1. Ordertypen

Es sind Kauf- und Verkaufsorders möglich.

Ordergültigkeit: Tagesgültig.

Keine Nachhandelsphase, kein Short-Selling.

Ringier behält sich vor, Ordertypen und deren Ausführungsbedingungen jederzeit anzupassen.

6.2. Löschung, Streichung oder Änderung einer Order

Teilnehmende können einen erteilten Auftrag innerhalb von 2 Minuten nach der Erteilung ändern oder löschen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anpassung oder Streichung des Auftrags nicht mehr möglich.

Technische Probleme oder Verzögerungen bei der Verarbeitung von Löschungen, Streichungen oder Änderungen begründen keine Ansprüche der Teilnehmenden.

6.3. Transaktionsbedingungen

Die Orderausführung erfolgt zur nächsten handelbaren Zeit auf Basis der Kursdaten.

Ringier behält sich das Recht vor, Ausführungszeiten oder Kursquellen anzupassen.

6.4. Depotbewertung

Die Depotbewertung erfolgt in Echtzeit (mit Kursverzögerung) und wird mehrmals pro Stunde aktualisiert.

Die Wertentwicklung wird auf Basis des aktuellen Depotwerts inkl. Barbeständen berechnet.

Die Berechnung der Depotwerte und der Wertentwicklung erfolgt automatisiert; Fehler oder Verzögerungen in der Berechnung begründen keine Ansprüche.

6.5 Diversifikations-Regel

Handelslimit: Max. 20'000 Franken pro Kaufauftrag. Käufe, die diesen Betrag überschreiten würden, werden vom System automatisch abgelehnt oder müssen angepasst werden.

6.6 Tageslimit für Transaktionen

Pro Kalendertag können maximal 20 Transaktionen (Summe aus Käufen und Verkäufen) pro Depot getätigt werden. Sobald dieses Kontingent erschöpft ist, werden weitere Aufträge vom System automatisch abgelehnt. Es besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Ausführung oder einen Ausgleich für entgangene Kursgewinne oder entstandene Verluste aufgrund des erreichten Tageslimits.

7. Handelbare (fiktive) Werte
  • Aktien
    • Das Börsenspiel erlaubt das Handeln von Aktien mit einem gehandelten Kurs von mindestens 5.00 Franken zum Kaufzeitpunkt.
  • ETFs & Fonds
  • Rohstoffe
  • Derivate
    • Das Börsenspiel erlaubt das Handeln von ausgewählten Derivaten mit einem gehandelten Kurs von mindestens 5.00 Franken zum Kaufzeitpunkt.
    • Der Veranstalter stellt eine ausgewählte Palette an Hebelprodukten zur Verfügung. Handelbare Produkte findest du in der Suche am einfachsten über das jeweilige Aktienkürzel.
  • Kryptowährungen - Die folgenden Kryptowährungen stehen im Börsenspiel zur Verfügung:
    • Bitcoin, Ethereum, XRP, Cardano, Solana, Tron, Dogecoin, Binance Coin.

Einsatz von Derivaten, ETFs mit Hebelwirkung und Kryptowährungen

  • Der Anteil von gehebelten Derivaten, gehebelten ETFs und Kryptowährungen am Gesamtwert eines Portfolios (Summe aus Barbestand und Marktwert aller Positionen) darf zum Zeitpunkt des Kaufs maximal 15% betragen.
  • Durch Marktbewegungen kann dieser Anteil nachträglich über 15% steigen. In diesem Fall ist das zulässig.
  • Solange der Anteil über 15% liegt, sind jedoch keine weiteren Käufe in diesen Produktkategorien möglich.
  • Verkäufe sind jederzeit möglich.

Ringier kann die handelbaren Werte jederzeit anpassen, erweitern oder einschränken. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf die Handelbarkeit bestimmter Werte besteht nicht.

8. Handelszeiten
  • SIX Swiss Exchange (Zürich): 09:00 – 17:30 Uhr MEZ
  • Deutsche Börse (XETRA, Frankfurt): 09:00 – 17:30 Uhr MEZ
  • Tokyo Stock Exchange (TSE): 09:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr JST
  • New York Stock Exchange (NYSE): 09:30 – 16:00 Uhr EST

An gesetzlichen Feiertagen sowie an börsenspezifischen Feiertagen der jeweiligen Handelsplätze findet kein Handel statt. Massgebend sind die offiziellen Handelskalender der jeweiligen Börsen.

An Tagen mit verkürzten Handelszeiten (z. B. vor Feiertagen) gelten die effektiven Handelszeiten der jeweiligen Börse.

Fällt ein Spieltag auf einen solchen Feiertag oder eine Handelspause, werden an diesem Tag keine Transaktionen ausgeführt und keine Kursveränderungen berücksichtigt.

9. Kapitalmassnahmen

Kapitalmassnahmen werden grundsätzlich berücksichtigt, jedoch kann es vereinzelt zu einer verspäteten Berücksichtigung im Spieldepot kommen, da Kapitalmassnahmen vom cash.ch Börsenspiel-Team manuell in das Spiel eingepflegt werden.

Je nach Art der Kapitalmassnahme behält sich das cash.ch Börsenspiel-Team vor, einen Barausgleich durchzuführen.

Die Berücksichtigung von Kapitalmassnahmen erfolgt ausschliesslich nach dem Ermessen von Ringier. Verzögerungen, fehlerhafte Abbildungen oder unterlassene Anpassungen begründen keine Ansprüche der Teilnehmenden.

10. Teilnahmebedingungen für die Rangliste

Damit die Teilnahme in der Börsenspiel-Rangliste gewertet wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 5 abgeschlossene Trades während des Spielzeitraums
  • Es darf nur ein Account pro Person genutzt werden

Wer gegen diese Regeln verstösst, qualifiziert nicht für die Rangliste bzw. wird von der Rangliste ausgeschlossen.

Ringier entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme oder den Ausschluss von Teilnehmenden in die Rangliste. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder Wertung besteht nicht.

Die allgemeinen Teilnahmeberechtigungen (Wohnsitz, Alter etc.) richten sich ausschliesslich nach den Teilnahmebedingungen.

11. Auswertung

Die Ranglisten des Börsenspiels werden alle 15 Minuten aktualisiert. Grundlage für die Berechnung ist die absolute Entwicklung des Gesamtwerts des fiktiven Depots innerhalb der jeweiligen Periode. Dabei fliessen sowohl die aktuellen Werte der einzelnen fiktiven Positionen (siehe Depot) als auch der fiktive Barbestand ein. Gewinne müssen nicht zwingend durch Verkäufe realisiert werden, um in die Rangliste aufgenommen zu werden.

Der Gesamtsieg im Börsenspiel geht an die Person, deren Depot am Ende des letzten Spieltages den höchsten absoluten Wert aufweist.

Die Ranglisten werden automatisiert erstellt. Ringier behält sich das Recht vor, Berechnungsmethoden, Bewertungsgrundlagen oder Auswertungszeiträume jederzeit anzupassen. Fehler oder Verzögerungen bei der Erstellung oder Anzeige der Ranglisten begründen keine Ansprüche.

12. Preise und Bedingungen

Um für Sonderpreise gewinnberechtigt zu sein, gelten für die ganze Spieldauer von acht Wochen die folgenden Regelungen und Bedingungen:

  • Einhaltung der Spielregeln und Teilnahmebedingungen
  • Die vollständige und wahrheitsgetreue Angabe der persönlichen Daten im Profil
  • Die Registrierung für das Börsenspiel, das Erstellen eines Portfolios sowie das Durchführen von mindestens fünf Trades müssen bis zum 25.03.2026 erfolgt sein.
  • Die Erreichung einer Mindestanzahl an ausgeführten Orders wie folgt:
    • Insgesamt mindestens 5 ausgeführte Orders.
    • Jeder Kauf oder Verkauf zählt als eine Order.
    • Es zählen nur Orders, die während der Laufzeit der jeweiligen Spielrunde auch vollständig ausgeführt wurden.
    • Eine aufgegebene, aber nicht vollständig ausgeführte Order wird demnach nicht berücksichtigt.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, hat dadurch automatisch keinen Anspruch mehr auf Gewinne im gesamten Börsenspiel-Contest.

Ringier behält sich vor, Preise jederzeit anzupassen, zu ersetzen oder zurückzuhalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis oder dessen Auszahlung besteht nur, wenn alle Spielregeln, Teilnahmebedingungen und etwaige Nachweispflichten vollständig erfüllt sind. Der Rechtsweg im Zusammenhang mit der Preisvergabe ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die für das Börsenspiel vorgesehenen Preise sowie die Voraussetzungen für die Gewinnberechtigung richten sich ausschliesslich nach den Teilnahmebedingungen. Massgeblich sind die dort genannten Regeln und Bedingungen.

13. Bonus-Features (optional)
  • Öffentliche Ranglisten (mit anonymem Nickname)
  • Profilseite mit Depotübersicht und Transaktionshistorie

Ringier behält sich das Recht vor, Bonus-Features jederzeit einzuschränken oder zu deaktivieren. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit oder Nutzung einzelner Bonus-Features besteht nicht.

14. Preise

Die Preise werden jeweils auf der offiziellen Spielseite bekannt gegeben.

Der Hauptpreis hat einen Gesamtwert von 10'000 Franken (Brutto). Da der Gewinn der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt, wird ein Nettobetrag von 6'500 Franken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Die restlichen 35% (3'500 Franken) führt Ringier direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab und stellt dem Gewinner eine Steuerbescheinigung zur Rückforderung aus. Der Gewinner kann wählen, ob die Gutschrift auf ein (bestehendes oder neu zu eröffnendes) Trading-Konto bei der bank zweiplus ag oder per Überweisung auf ein anderes privates Bankkonto in der Schweiz erfolgen soll.

Alle Angaben zu Preisen erfolgen ohne Gewähr. Ringier kann Preise durch gleichwertige oder höherwertige Preise ersetzen. Barauszahlung oder Übertragung der Preise ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Einzelheiten zur Gewinnermittlung, Einlösung und allfälligen Ausschlussgründen ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen.

15. Fairplay & Spielausschluss

Teilnehmende, die gegen die Spielregeln verstossen oder versuchen, das System zu manipulieren, werden ohne Vorwarnung ausgeschlossen.

Folgende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss:

  • Nutzung automatisierter Handelssysteme (Bots)
  • Mehrfachaccounts
  • Beleidigungen oder unsachliches Verhalten in Kommentaren/Community
  • Manipulation von Kursdarstellungen, Rankings oder Spielmechaniken
  • Ausnutzung technischer Fehler, Verzögerungen oder Systemlücken
  • Absprachen zwischen Teilnehmenden zur gezielten Beeinflussung des Wettbewerbs

Ringier behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei jeglichem Verhalten auszuschliessen, das nach objektiver Einschätzung von Ringier den ordnungsgemässen Ablauf des Spiels beeinträchtigt oder dem Zweck des Spiels widerspricht. Ein Anspruch auf (Wieder-)Zulassung zum Spiel besteht nicht. Ausgeschlossene Teilnehmende verlieren automatisch jeden Anspruch auf Platzierungen oder Preise.

16. Mistrade-Regelung

Ein “Mistrade” ist ein Geschäftsabschluss, der zu einem nicht marktgerechten Preis zustande kam. Dies kann aufgrund von bspw. technischen Fehlern oder einer falschen Eingabe erfolgen.

Wird eine Order von cash als Mistrade qualifiziert, so wird die Order rückabgewickelt. Die Mistrade-Regelung ermöglicht die Aufhebung eines Geschäftsabschlusses, wenn dieser zu einem nicht marktgerechten Preis zustande kam.

Ein Anspruch der Teilnehmenden auf eine bestimmte Kursstellung oder auf Ersatzleistungen besteht nicht.

17. Support

Bei technischen Problemen oder Fragen zum Spiel werden Teilnehmende gebeten, sich an die folgende E-Mail zu wenden:

office@cash.ch

18. Sonstige Regeln

18.1. Eigenschaft des Börsenspiels

Teilnehmende erkennen an, dass das Umfeld des Börsenspiels bei der Auftragserteilung nicht vollständig das reale Umfeld widerspiegelt. Insbesondere erkennen Teilnehmende an, dass sich das Börsenspiel-Konto von echten Accounts insofern unterscheidet, dass der Kauf und Verkauf von fiktiven Wertpapieren während des Börsenspiels nicht den Wert des Orderbuchs an der realen Börse beeinträchtigt und dass der durch die fiktive Transaktion erzielte Gewinn automatisch dem vorhandenen Kapital auf dem entsprechenden fiktiven Konto hinzugefügt wird. Des Weiteren werden auch steuerliche Abzüge im Spiel nicht berücksichtigt.

Das Börsenspiel hat ausschliesslich Unterhaltungs- und Lerncharakter. Es handelt sich nicht um ein Angebot von Finanzinstrumenten oder -dienstleistungen im Sinne des Schweizer Finanzmarktrechts.

18.2. Mehrfachaccounts und weitere Spielregeln

Teilnehmende erkennen an, dass Mehrfachaccounts zur sofortigen Disqualifikation führen werden. Das heisst pro teilnehmende Person darf nur ein Spielkonto geführt und verwaltet werden. Spielkonten sind des Weiteren immer auf eigenen Namen zu führen. Liegt der Jury ein begründeter Verdacht vor, dass sich eine teilnehmende Person mit mehr als einem Zugang einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, wird diese Person mit allen Zugängen von der weiteren Teilnahme am cash.ch Börsenspiel ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Jury ein begründeter Verdacht vorliegt, dass eine teilnehmende Person nicht nur seinen eigenen Account verwaltet, sondern auch Accounts, welche auf andere Spielernamen lauten. Dies führt zum sofortigen Ausschluss aller daran beteiligten Spieldepots.

Teilnehmende erkennen an, dass der Abschluss zahlreicher Transaktionen innerhalb weniger Minuten eine Überprüfung durch die Jury nach sich ziehen kann. Bei einem begründeten Verdacht, dass die teilnehmende Person sich mit einer solchen Aktion einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben könnte, kann diese Person disqualifiziert werden.

Des Weiteren hat der Veranstalter das Recht, beim Ausnutzen von Kursfehlstellungen die entsprechenden Orders sowie alle Folgeorders zu löschen und den Teilnehmenden ggfs. von der weiteren Teilnahme am Spiel auszuschliessen. Die Definition des Regelverstosses liegt alleine beim Veranstalter. Die Teilnehmenden haben keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Börsenspiel oder auf die Wiederherstellung ihrer gelöschten Trades.

Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen und erkennen an, dass die Verwendung einer Computersoftware, die die automatische Ausführung von Transaktionen während des Börsenspiels ermöglicht, verboten ist. Hegt der Veranstalter einen entsprechenden Verdacht, ist er berechtigt, die betroffene Person vom Börsenspiel auszuschliessen. Zu solchen Praktiken zählt insbesondere die Verwendung von Transaktionssystemen, die den Abschluss von Transaktionen ohne aktive Handlung der teilnehmenden Person ermöglichen oder die den Verdacht nahelegen, dass die Person Transaktionen unter Verwendung externer Datenquellen getätigt hat.

Die Teilnehmenden erkennen ebenso an, dass auch das Handeln in Absprache mit anderen Teilnehmenden untersagt ist. Zu solchen Absprachen zählen insbesondere die Umsetzung einer gemeinsamen Anlagestrategie, die gleichzeitige Platzierung widersprüchlicher Orders oder die Nutzung von Börsenspiel-Konten anderer Teilnehmenden zur Ausführung widersprüchlicher Aufträge. Hegt der Veranstalter in diesem Zusammenhang einen Verdacht, ist er berechtigt, den oder die betreffende person vom Börsenspiel ausschliessen.

Die Teilnehmenden erkennen weiterhin an, dass die Erteilung von Vollmachten zur Führung von Börsenspiel-Konten untersagt ist und der Verdacht, dass eine derartige Handlung vorliegt, zum Ausschluss des Teilnehmenden vom Börsenspiel führt. Die besonderen Regeln für den Abschluss von Transaktionen werden vom Veranstalter in den Orderausführungsgrundsätzen festgelegt und auf der Website des Veranstalters bereitgestellt.

Sollte es zu technischen Problemen kommen, die den Ablauf des Börsenspiels beeinträchtigen, erkennen die Teilnehmenden an, dass die Jury die Möglichkeit hat, den Stand der Konten und Depots auf einen Zeitpunkt vor dem Auftreten des Problems zurückzusetzen. Die Teilnehmenden erkennen weiterhin an, dass in diesem Fall für entgangene Gewinne oder entstehenden Verluste kein Ausgleich erstattet werden kann. Eine nachträgliche Ausführung aller während einer Störung nicht ausgeführten Orders ist aus technischen Gründen unmöglich.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, die jeweiligen Bedingungen für die Rankings und Preise zu erfüllen. Sollte dies nicht geschehen, erkennen die Teilnehmenden an, dass er dadurch Anspruch auf die Preise verliert und durch die Jury entsprechend ausgeschlossen wird.

Des Weiteren erkennen die Teilnehmenden an, dass sie dazu verpflichtet sind, auffällige Kursstellungen umgehend an die Spielleitung unter office@cash.ch zu melden und eventuell falsche Kursstellungen nicht zum eigenen Wettbewerbsvorteil auszunutzen. Sollten der Spielleitung solche Tradingstrategien und Wettbewerbsvorteile bekannt werden, werden ab diesem Zeitpunkt alle Orders inkl. der Folgeorders komplett gelöscht und die Jury behält sich vor, den Teilnehmenden komplett vom Börsenspiel zu disqualifizieren. Entsprechend verlieren die Teilnehmenden auch ihre Gewinnberechtigung.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ringier behält sich vor, Verstösse nach eigenem Ermessen zu sanktionieren. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Wiederherstellung gelöschter Orders besteht nicht.

19. Haftungsausschluss

Es gilt der Haftungsausschluss gemäss Teilnahmebedingungen.

20. Schlussbestimmungen

Diese Spielregeln gelten ergänzend zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Börsenspiels. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Regeln während des Spiels anzupassen oder Zusatzregeln zu veröffentlichen.

Änderungen oder Ergänzungen werden auf der offiziellen Spielseite bekanntgegeben und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.

Die Spielregeln gelten ab dem 25.02.2026.

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